Rechtliches

Allgemeine Vertragsbedingungen

Allgemeine Vertragsbedingungen der Fassbender Consulting GmbH, Höschstrasse 27, 8706 Meilen, Schweiz (Stand Oktober 2020)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Auftraggeber (nachfolgend: Vertragspartner) und der Fassbender Consulting GmbH (nachfolgend: Fassbender Consulting) in ihrer zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrages gültigen Fassung.

Die Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Vertragspartnern. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden, selbst bei Kenntnis von Fassbender Consulting, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fassbender Consulting hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

2. Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist die jeweils einzelvertraglich geschlossene Vereinbarung zwischen dem Vertragspartner und Fassbender Consulting. Die von Fassbender Consulting angebotenen Leistungen umfassen insbesondere: Performance Marketing, Suchmaschinenmarketing, Suchmaschinenwerbung, Suchmaschinenoptimierung, Bannering, Affiliate-Marketing, Produkt-Suchmaschinenmarketing, Workshops, Beratung, Technologie-Dienstleistungen, Online-Kooperationsmarketing.

Fassbender Consulting gewährt dem Vertragspartner die Möglichkeit einer flexiblen Anpassung, Änderung und/oder Verlängerung des geschlossenen Vertrages. Eine Anfrage muss schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.

3. Fremddienstleister

Fassbender Consulting nutzt für die Realisierung und zur Effizienzsteigerung der Leistungen oftmals die Hilfe Dritter (Fremddienstleister). Der Vertragspartner erklärt bereits jetzt seine Zustimmung, dass Fassbender Consulting vertragsrelevante Daten insbesondere an folgende Fremddienstleister übermitteln darf: Google Germany GmbH, Google Ireland Ltd., Google Schweiz GmbH, Google Hongkong Ltd., Yahoo! Deutschland GmbH, Facebook Germany GmbH, Facebook Ireland Ltd., Yahoo! Inc., Baidu Inc.

4. Verschwiegenheitspflicht / Datenschutzvereinbarung

Sämtliche Informationen, Kenntnisse und Unterlagen, die sich die Vertragsparteien im Rahmen der Zusammenarbeit überlassen haben oder zukünftig noch überlassen werden, unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Umfasst von der Verschwiegenheitspflicht sind ebenfalls die Ergebnisse der vertraglich vereinbarten Leistungen.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Informationen streng vertraulich zu behandeln und zum Schutze der Vertraulichkeit die gleiche Sorgfalt anzuwenden wie beim Schutz eigener vertraulicher Informationen.

5. Haftung

Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln sowie der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz haftet Fassbender Consulting dem Vertragspartner auf Ersatz des entstandenen Schadens.

Die Schadensersatzhaftung ist auf den vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. In sonstigen Fällen haftet Fassbender Consulting nicht.

6. Kontrolle / Haftungsfreistellung

Sämtliche Texte, Suchbegriffe, Titel und URLs, die in den Suchmaschinen oder der Internetseite des Vertragspartners angezeigt werden, müssen vom Vertragspartner freigegeben und durch den Vertragspartner eigenständig kontrolliert werden.

Der Vertragspartner ist verpflichtet sicherzustellen, dass die freigegebenen Daten bzw. deren Inhalt in den jeweiligen Zielländern nicht rechts- oder sittenwidrig sind.

7. Mitwirkungspflichten des Vertragspartners

Der Vertragspartner muss Fassbender Consulting Änderungen seines Namens und seiner Anschrift unverzüglich schriftlich mitteilen. Für die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen muss der Vertragspartner Fassbender Consulting einen ständigen Zugang zu den Inhalten der Internetseiten gewähren.

8. Vergütung, Reporting

Die Vergütung für Fassbender Consulting erfolgt nach der individualvertraglichen Vereinbarung auf Grundlage des von Fassbender Consulting erstellten Angebots. Der Vertragspartner erhält einen Zugang zum Reporting von Fassbender Consulting, das er online einsehen kann.

9. Fälligkeit

Die dem Vertragspartner von Fassbender Consulting monatlich in Rechnung gestellten Leistungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung fällig. Kommt der Vertragspartner mit der Begleichung in Verzug, ist Fassbender Consulting berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

10. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Vertragspartner kann gegen Forderungen von Fassbender Consulting mit eigenen Forderungen nur aufrechnen, wenn seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

11. Kündigung / Kündigungsfristen

Für zeitlich befristete Vertragsverhältnisse gelten die in der individualvertraglichen Vereinbarung festgelegten Kündigungsfristen. Bei Verträgen ohne vereinbarte Laufzeit kann jede Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende die Geschäftsbeziehung kündigen.

Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt vor, wenn dem Kündigenden die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung nicht zugemutet werden kann.

12. Werbung

Den Vertragsparteien ist es erlaubt, mit ihrer gegenseitigen Zusammenarbeit zu werben. Sämtliche Werbemaßnahmen sind jedoch im Vorfeld von der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich freizugeben.

13. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen einschließlich dieser Bestimmung bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, werden die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit aller übrigen verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt.

Die Vertragsverhältnisse zwischen Fassbender Consulting und dem Vertragspartner unterstehen ausdrücklich schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten ist der Sitz von Fassbender Consulting.